Dynadot Reseller-Vereinbarung

Versionsdatum: 2023-08-15
Diese Vereinbarung ("Agreement") ist zwischen Global Domain Group LLC ("GDG"), einer kalifornischen Limited Liability Company, und Ihnen ("You"). WOHINGEGEN GDG ein Tochterunternehmen von Dynadot Inc ("Dynadot"), einer kalifornischen General Stock Corporation, ist. WOHINGEGEN Sie an GDGs Vertriebskanal für Domainnamenregistrierungen teilnehmen möchten. WOHINGEGEN GDG Ihnen solche begrenzten Teilnahmerechte gewähren möchte. DAHER vereinbaren die Parteien im Hinblick auf die hierin festgelegten Bedingungen und für andere gute und wertvolle Gegenleistungen, deren Angemessenheit hiermit anerkannt wird, wie folgt:
  1. ANNAHME DER BEDINGUNGEN
    1. Sie stimmen den zusätzlichen Geschäftsbedingungen in den Nutzungsbedingungen von Dynadot zu, wie unter https://www.dynadot.com/terms-of-use.html ("Terms of Use") und von Dynadot von Zeit zu Zeit ohne spezifische vorherige Benachrichtigung an Sie geändert. Alle Begriffe hierin haben die gleichen Definitionen, die unter den Nutzungsbedingungen beschrieben sind.
    2. Diese Vereinbarung kann von GDG von Zeit zu Zeit ohne spezifische Vorankündigung an Sie geändert werden. Die neueste Vereinbarung wird auf der Website von Dynadot veröffentlicht und ist über Ihr Reseller-Kontrollpanel zugänglich.
  2. VERPFLICHTUNGEN DES WIEDERVERKÄUFERS
    1. Sie dürfen nicht und dürfen keiner dritten Partei erlauben, Handlungen vorzunehmen, die mit einer Konsenspolitik, Spezifikation, Politik, Verfahren, Programm, Satzung und zugehörigen Änderungen, die von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers ("ICANN") herausgegeben wurden, und jedem anwendbaren Gesetz unvereinbar sind.
    2. Sie dürfen das ICANN- oder ICANN-akkreditierte Registrar-Logo nicht anzeigen oder sich anderweitig als von ICANN akkreditiert darstellen, es sei denn, Sie haben eine schriftliche Genehmigung von ICANN dazu.
    3. Jede von Ihnen verwendete Registrierungsvereinbarung muss alle in der ICANN-Registrar-Akkreditierungsvereinbarung und allen ICANN-Konsensrichtlinien erforderlichen Bestimmungen und Hinweise enthalten und muss GDG als Registrar identifizieren oder eine Möglichkeit zur Identifizierung von GDG als sponsernden Registrar bieten, wie z.B. einen Link zum InterNIC Whois-Abfragedienst.
    4. Sie müssen GDG als den sponsernden Registrar auf Anfrage Ihres Kunden identifizieren.
    5. Sie müssen jede von ICANN verabschiedete Spezifikation oder Richtlinie einhalten, die ein Programm für die Akkreditierung von Personen oder Einrichtungen festlegt, die Proxy- und Datenschutzregistrierungsdienste anbieten ("Proxy Accreditation Program"). Unter anderem kann das Proxy-Akkreditierungsprogramm vorschreiben, dass: (i) Proxy- und Datenschutzregistrierungsdienste nur für Domainnamenregistrierungen von Personen oder Einrichtungen erbracht werden dürfen, die von ICANN gemäß diesem Proxy-Akkreditierungsprogramm akkreditiert sind; und (ii) GDG Ihnen verbietet, wissentlich Registrierungen von Anbietern von Proxy- und Datenschutzregistrierungsdiensten anzunehmen, die nicht von ICANN gemäß dem Proxy-Akkreditierungsprogramm akkreditiert sind. Bis das Proxy-Akkreditierungsprogramm eingerichtet ist, müssen Sie die Spezifikation für Datenschutz- und Proxy-Registrierungen einhalten, wie unter https://www.icann.org/resources/pages/approved-with-specs-2013-09-17-en#privacy-proxy
    6. Sie müssen Ihren Kunden den folgenden Link zur ICANN-Webseite bereitstellen, die Informationen zur Schulung von Registranten auf jeder von Ihnen betriebenen Website für Domain-Registrierung oder -Verlängerung enthält: http://www.icann.org/en/registrars/registrant-rights-responsibilities-en.htm . Dieser Link muss Ihren Kunden mindestens so deutlich angezeigt werden wie Ihre Links zu Ihren Richtlinien und die Benachrichtigungen, die gemäß den relevanten ICANN-Konsensrichtlinien angezeigt werden müssen.
    7. Sie müssen auf Ihrer Website(n) veröffentlichen und/oder Ihren Kunden einen Link zur ICANN-Spezifikation für Vorteile und Verantwortlichkeiten von Registranten bereitstellen: https://www.icann.org/resources/pages/approved-with-specs-2013-09-17-en#registrant .
  3. KUNDEN DES WIEDERVERKÄUFERS
    1. Sie müssen Benachrichtigungen bereitstellen und Einwilligungen einholen, die denen unter Teil II (Datenschutzrichtlinie) der Nutzungsbedingungen von Dynadot entsprechen, von jedem Ihrer Kunden, dessen personenbezogene Daten Sie an GDG und/oder Dynadot übermitteln.
    2. Sie haften weiterhin für Schäden, die durch die unrechtmäßige Nutzung eines Domainnamens verursacht werden, es sei denn, Sie offenbaren die aktuellen Kontaktinformationen, die von Ihrem Kunden bereitgestellt wurden, und die Identität Ihres Kunden innerhalb von sieben (7) Tagen an eine Partei, die Ihnen vernünftige Beweise für einen handlungsfähigen Schaden vorlegt.
    3. Sie erklären, dass nach bestem Wissen und Gewissen weder Ihre Registrierung eines Domainnamens noch die Art und Weise, wie ein Domainname unter Ihrer Kontrolle direkt oder indirekt genutzt wird, zur Verletzung der gesetzlichen Rechte Dritter führen soll.
  4. GENERAL
    1. GDG kann nach seinem alleinigen und absoluten Ermessen diese Vereinbarung ohne Vorankündigung kündigen, alle Ihre Kundenkonten auf Dynadot-Konten übertragen und jedem Kunden unabhängige Kontrolle über das jeweilige Konto und den jeweiligen Domainnamen gewähren.
    2. Dynadot gilt als Drittbegünstigter dieser Vereinbarung und ist berechtigt, die Bestimmungen dieser Vereinbarung durchzusetzen, als ob es Vertragspartei wäre.
    3. GDG schließt alle Bedingungen und Gewährleistungen aus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Bedingungen oder Gewährleistungen der Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung, Genauigkeit, ungestörten Genuss, Eigentumsrecht, Handelsüblichkeit und solche, die aus einem Geschäftsverkehr oder einer Leistungserbringung entstehen.
    4. Sie erklären sich damit einverstanden, GDG und seine Partner, Anwälte, Direktoren, Mitarbeiter, Agenten, Mitarbeiter und verbundene Unternehmen von jeglicher Haftung, Verlust, Anspruch und Ausgaben, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, die mit Ihrer Verletzung dieser Vereinbarung, der Nutzung der Dynadot-Website und der Teilnahme am GDG-Vertriebskanal für Domainnamenregistrierungen zusammenhängen.
    5. Diese Vereinbarung soll so behandelt werden, als wäre sie im Bundesstaat Kalifornien, San Mateo County, ausgeführt und durchgeführt worden, und soll nach den Gesetzen des Bundesstaates Kalifornien (ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen) geregelt und ausgelegt werden. Alle rechtlichen Verfahren, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen, sollen ausschließlich entweder vor dem United States District Court for the Northern District of California oder vor dem Superior Court of California, San Mateo County, eingeleitet werden. Sie unterwerfen sich ausdrücklich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte und stimmen der außerterritorialen Zustellung von Prozessschriften zu. Jede Partei verzichtet auf jeden Einwand (aus Gründen mangelnder Zuständigkeit, forum non conveniens oder anderweitig) gegen die Ausübung einer solchen Zuständigkeit über sie durch solche Gerichte. Der United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods gilt nicht für die Auslegung oder Durchsetzung dieser Vereinbarung.
    6. Sie erklären sich damit einverstanden, auf Ihre Rechte auf ein Verfahren vor einer Jury (unabhängig von der Quelle dieses Rechts) in jeder Klage gegen GDG, einschließlich Deliktsansprüchen, die aus dieser Vereinbarung resultieren, zu verzichten. Wenn GDG in einer Rechtsstreitigkeit gegen Sie obsiegt, erhält GDG von Ihnen alle Kosten und angemessenen, tatsächlichen Anwaltsgebühren, die in dieser Rechtsstreitigkeit entstanden sind.
    7. Jede Klage im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung muss innerhalb von sechs Monaten nach Entstehung der Klage erhoben werden oder für immer verzichtet und ausgeschlossen sein.
    8. Sofern hierin nicht anders angegeben, soll hiermit nichts als die Schaffung einer Agentur, eines Joint Ventures, einer Verschmelzung, Partnerschaft oder ähnlichen Beziehung zwischen irgendwelchen Parteien angesehen werden, und keine Partei soll Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten im Namen einer anderen Partei übernehmen.
    9. Die Sprache in dieser Vereinbarung soll nach ihrem fairen Sinn ausgelegt werden und nicht streng für oder gegen eine der Parteien.
    10. Diese Vereinbarung wird in englischer Sprache ausgeführt. Soweit Ihnen eine Übersetzung zur Verfügung gestellt wird, dient diese nur der Bequemlichkeit, und im Falle eines Konflikts zwischen der englischen Version und einer übersetzten Version hat die englische Version Vorrang und ist maßgeblich.
    11. Sollte ein Teil dieser Vereinbarung für ungültig oder undurchsetzbar erklärt werden, soll dieser Teil im Einklang mit dem anwendbaren Recht ausgelegt werden, und die verbleibenden Teile bleiben in vollem Umfang in Kraft.
    12. Das Versäumnis von GDG, eine Bestimmung dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf diese Bestimmung oder auf das Recht, diese Bestimmung durchzusetzen.
    13. Die Überschriften und Titel dieser Vereinbarung dienen nur der Bequemlichkeit und leichteren Bezugnahme und sollen nicht genutzt werden, um die Vereinbarung der Parteien anders auszulegen, als hierin festgelegt.
    14. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand hiervon dar und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen Vereinbarungen oder Mitteilungen, einschließlich, ohne Einschränkung, aller von GDG eingereichten Angebote oder Vorschläge.